Mehrfertigung Untersuchungsbericht

Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung dürfen nur Mehrfertigungen von Untersuchungsberichten an Fahrzeughalter herausgegeben werden, die zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits Halter waren, beziehungsweise bei zwischenzeitlichem Halterwechsel eine Einwilligung des ursprünglichen Halters vorlegen können.

Zusammenfassung der erforderlichen Dokumente, die zwingend erforderlich sind:

Sie sind Halter/Eigentümer zum Zeitpunkt der Untersuchung?

Dann benötigen wir vor Ort folgende Dokumente:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief).
  • Personalausweis.

Bei zwischenzeitlichem Halterwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief).
  • Personalausweis.
  • Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der
    Untersuchung (den Vordruck finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendemLink).
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis
    (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters.

Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden!

Zweitschriften von Untersuchungsberichten dürfen nur als „Original“ auf UB-Papier mit Stempel und Unterschrift eines Prüfingenieurs ausgegeben werden. Der Versand per Post oder E-MAIL ist somit nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Detailinformationen aus Untersuchungsberichten wie Kilometerstand, Mängel etc. ebenfalls generell nicht – auch nicht mündlich – herausgegeben werden dürfen.

Service der GTÜ Zentrale:

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die GTÜ einen Ausdruck des Untersuchungsberichts direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt schickt, bei welchem das Fahrzeug unserer Kunden angemeldet werden soll.

Hierfür wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline unter der Telefonnummer 0711 97676-571 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr). Bitte beachten Sie, dass die Kopie des Untersuchungsberichts auf neutralem Papier ohne Stempel und Unterschrift erstellt wird und diese lediglich als interner Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde dient. Es handelt sich daher nicht um eine Zweitschrift.

Ihr GTÜ-Ansprechpartner (Zentrale Stuttgart):

Info-Team · Fon: 0711 97676-571
E-Mail: Hu-Bericht@gtue.de

Onlinesuche nach Ihrem Untersuchungsbericht direkt bei der GTÜ