GTÜHUHU


Grundlage für die Hauptuntersuchung ist der § 29 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Es wird eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung durchgeführt. Demontagearbeiten werden nicht vorgenommen. Im Wesentlichen werden folgende Bauteile überprüft:
Bremsen, Lenkung, Räder, Fahrwerk, Karosserie, Beleuchtung, Abgasanlage, Scheiben, Spiegel, Ausrüstungen.


Das sollten Sie zur Prüfung Ihres Pkw mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bei abgemeldetem Fahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil II )
  • Gutachten (ABE oder EG-Typgenehmigung) von Anbauteilen wie z. B. Anhängerkupplung oder Sonderräder, sofern diese nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind
  • Bei Nachuntersuchung: den Prüfbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung


GTÜ-Checklisten zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung für Pkw, Motorrad, Wohnmobil u.v.m.

Hauptuntersuchung (HU) - Tipps für Ihr Kfz

Das Untersuchungsergebnis wird in einem schriftlichen Untersuchungsbericht dokumentiert. Im Falle von Unklarheiten erläutern wir Ihnen gerne den Befund. Sollten Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt worden sein, müssen diese umgehend beseitigt werden. Dies betrifft auch geringe Mängel, die einen Hinweis auf dem Untersuchungsbericht bekommen haben.

Für eine eventuelle Nachuntersuchung haben Sie einen Monat Zeit. Fällt der letzte Tag dieser Frist nicht auf einen Sonn- oder Feiertag, so endet die Frist am darauffolgenden Werktag. Danach ist eine erneute Hauptuntersuchung erforderlich.

Der Prüfbericht ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine erneute Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.

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