GTÜ GTÜ


Wertgutachten für Young- und Oldtimer

Natürlich ist der emotionale Wert Ihres Oldtimers unschätzbar! Aber im alltäglichen Umgang mit klassischen Fahrzeugen gibt es verschiedene Situationen, in denen eine objektive Bewertung unerlässlich ist:
  • die richtige Versicherungseinstufung
  • der sichere Kauf und Verkauf
  • der eingetretene Schadenfall
  • der Oldtimer als Investment

Einer der häufigsten Gründe, ein Gutachten erstellen zu lassen, ist die Festlegung des Fahrzeugwertes für den Versicherungsvertrag. Unsere Gutachten bieten in diesem Fall die höchstmögliche Transparenz für den Besitzer und die Versicherungsgesellschaft.

Daher sind die Wertgutachten der GTÜ-Classic Vertragspartner von den führenden Oldtimer-Versicherungen anerkannt!

Als GTÜ-Oldtimerexperten beraten und informieren Sie gerne darüber, welches Gutachten Sie für Ihr Fahrzeug benötigen und wann eine Aktualisierung sinnvoll ist.


Kfz-Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird. Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.

Sie haben hierbei das Recht auf die freie Wahl:

  • eines unabhängigen Gutachters
  • eines Anwalts als Rechtsbeistand
  • einer Reparaturwerkstatt
  • ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben)
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten.

Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter und einen Rechtsbeistand gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein, notieren Sie:

  • das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Namen und Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen der Versicherung des Schädigers, ein unabhängiger Sachverständiger sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.